, Erstellung und Prüfung von Abschlüssen

Erstellung und Prüfung von Abschlüssen


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Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen

Für uns bedeutet die Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses Ihres Unternehmens mehr als nur eine Ableitung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder weiterer Abschlussbestandteile, wie Kapitalflussrechnung oder Eigenkapitalspiegel. Mit unserem fachkundigen Rat unterstützen wir Sie gerne bei bilanzpolitischen Angelegenheiten. Somit sind Sie nicht zuletzt in der Lage, über die Ausübung von Gestaltungsmöglichkeiten zu entscheiden. Außerdem dienen die Erkenntnisse aus dem Abschlusserstellungsprozess als Ausgangsbasis, um Ihnen bei betriebswirtschaftlichen und komplexen steuerrechtlichen Fragen zu helfen.

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Freiwillige und gesetzliche Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Unabhängig davon, ob die Prüfung eines Jahres- oder Konzernabschlusses aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder freiwillig erfolgt: Wir sind in beiden Fällen Ihr kompetenter Ansprechpartner. Unser langjähriges Know-how als Abschlussprüfer – auch börsennotierter Gesellschaften – in Verbindung mit unserem modernen risiko- und prozessorientierten Prüfungsansatz, bildet die Grundlage für eine effiziente Prüfung Ihres Unternehmens. Zusätzlich bieten wir Konzernen eine zuverlässige Beratung in den Bereichen Reporting und Bilanzierungsrichtlinien.

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Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz

Hat eine Gebietskörperschaft (Bund, Land, Kommune) mehrheitlichen Anteil an einem privatrechtlichen Unternehmen, so ist die Prüfung des Jahresabschlusses nach § 53 HGrG um eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu erweitern. Auch bei Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts ist vielfach eine vergleichbare Prüfung erforderlich. Die Prüfung erstreckt sich auf wichtige Management- und Funktionsbereiche, bis hin zur Funktionsfähigkeit des Risikomanagements. Ebenfalls erfolgt eine umfassende Analyse und Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

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