, Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertung


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Steuerliche Bewertungsanlässe

Bewertungen bilden eine wichtige Grundlage Ihrer unternehmerischen Entscheidungen. Auch im Rahmen von Nachfolgeplanungen ist die Unternehmensbewertung eine unserer Schlüsselkompetenzen. Gleichzeitig verstehen wir uns interdisziplinär auch als Ihr persönlicher Berater bei konkreten erbschafts- und schenkungssteuerrechtlichen Angelegenheiten. In diesem Zusammenhang hat die Bewertung Ihres Unternehmens maßgeblichen Einfluss auf die Höhe möglicher Erbschaft- bzw. Schenkungssteuerzahlungen.

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Gesellschaftsrechtliche Bewertungsanlässe

In Unternehmen kommt es häufig zu internen Veränderungen, die eine Vielzahl an Bewertungsfragen aufwerfen. Gesellschaftsrechtliche Bewertungsanlässe ergeben sich u.a. bei Einziehung der Anteile eines GmbH-Gesellschafters, Kündigung der Gesellschaftserstellung in einer Personengesellschaft, Ableben eines Mitgesellschafters, Abfindung der Erben, Ausschluss von Aktionären (Squeeze-out), Verschmelzung von Publikumsgesellschaften oder bei Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages. In diesen Fällen liegt ein Eingriff in die Rechte der Gesellschafter vor, der einen Abfindungsanspruch begründet. Dieser Abfindungsanspruch leitet sich aus dem Unternehmenswert ab.

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Rechnungslegungsbezogene Bewertungsanlässe

In der jüngeren Vergangenheit hat die Relevanz von Zeitwerten in der Rechnungslegung immer mehr zugenommen. Bei der Bewertung immaterieller Vermögenswerte, wie Marken, Patenten oder Software, im Zuge einer Kaufpreisallokation, einer internen Umstrukturierung, anlässlich des Verkaufs oder auch zum Zwecke eines handels- bzw. steuerrechtlichen Jahresabschlusses werden wir für Sie tätig. Unsere Mandanten profitieren dabei nicht zuletzt von unserer fachübergreifenden Expertise.

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